Vorsicht Cyber-Versicherung: Die versteckten Fallen

Die Ära der einfachen Cyber-Police ist vorbei. Interne Branchenanalysen zeigen: Nach den Urteilen von Kiel und Tübingen schließen Versicherer ihre Haftungslücken durch neue ‚Kriegsklauseln‘ (LMA 5567) und die Umdefinition von Sicherheit zur strikten ‚Obliegenheit‘. Lesen Sie, warum ein schnelles ‚Ja‘ im Antrag heute als grob fahrlässig gilt und wie Sie sich durch technische Beweislastumkehr wirklich absichern.